Ghostwriting - Vertrag (Was muss rein?)

Obwohl Ghostwriter keine offizielle Ausbildung oder einen sonstigen Abschluss brauchen, sollten sie sich dennoch mit Verträgen auskennen, damit es später keinen Ärger mit enttäuschten Kunden gibt.

Ebenso sollte der Auftraggeber auf einen sauber und umfassend ausgearbeiteten Vertrag bestehen, damit es keine Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Ghostwriter gibt.

Passagen für einen Ghostwriting Vertrag

Folgende Dinge sollten auf jeden Fall im Vertrag festgehalten werden, damit beide Parteien bei Unstimmigkeiten auf eine gemeinsam vereinbarte Basis zurückgreifen können.

Mündliche Abmachungen sind beim oftmals brisanten Thema Ghostwriting nicht mehr angebracht, da sich doch einige schwarze Schafe unter den Mitbewerbern tummeln, die alles andere als seriöses Ghostwriting betreiben.

  • Die Leistung und Umfang der Leistung
    Wer eine wissenschaftliche Arbeit vom Ghostwriter verfassen lässt, der besteht auf andere Leistungen als jemand, der einen Roman in Auftrag gibt. Diese Dinge müssen im Vertrag festgelegt werden, damit es später keine (teuren und lästigen) Missverständnisse zwischen den beiden Vertragspartnern gibt. Der Umfang der Leistung gibt beispielsweise an, ob ein bestimmtes Layout verwendet werden soll oder ob Recherchearbeiten vom Ghostwriter oder vom Auftraggeber gemacht werden.

  • Der zeitliche Rahmen für den Auftrag
    Entsprechend muss ein zeitlicher Rahmen festgelegt werden, vor allem natürlich dann, wenn eine Art "Festpreis", eine Pauschale, vereinbart wird. Hier könnte sich der Ghostwriter ja theoretisch ewig Zeit nehmen und sich auf die faule Haut legen. Die wenigsten Auftraggeber haben jedoch ewig Zeit. Die meisten haben einen strikten Zeitplan vor Augen, besonders brisant wird es bei Abgabeterminen für Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten!

  • Der Preis / evtl. Vorauszahlungen
    Klar. Der Preis muss mit rein. Auch eventuelle Anzahlungen (vor allem bei Pauschalpreisen) sollten im Vertrag festgelegt werden. Nur so ist gewährleistet, dass beide Vertragspartner am Ende ihrer Zusammenarbeit sowohl die Leistung als auch die entsprechende Entlohnung dafür in Anspruch nehmen können. Es sollte dringend über die Zahlungsmethoden und mögliche Ratentermine gesprochen werden, bevor im Vertrag nichts Konkretes und rechtlich Verbindliches steht!

  • Die Vertragspartner
    Eigentlich sollte es so sein, dass der Auftraggeber dem Ghostwriter einen Schreibauftrag gibt und dieser ihn ausführt. Es gibt jedoch auch schlaue und geldgierige Ghostwriter, die einfach jemand anderen zu einem niedrigeren Stundenlohn für ihren Job engagieren und die Differenz kassieren, ohne jemals einen Stift in der Hand gehabt zu haben. Falls dabei etwas Brauchbares für den Kunden herauskommt, ist das natürlich egal, aber wie hoch stehen die Chancen für so einen Fall? Richtig.

Von Interesse könnte auch dieser Artikel einer Leserin unseres Blogs sein: Meine Ghostwriting Erfahrungen (2010)

Bild CC 2.0 by NobMouse / flickr

1 Kommentar:

  1. Ein ganz zentraler Punkt des Vertrages bzw. der AGB sollte die verbindliche Diskretion sein. Daraus sollte hervorgehen, dass der Ghostwriter sich zum Datenschutz verpflichtet und alle auftragsbezogenen Daten (inklusive der erstellten Arbeit) vernichtet.

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